Absenzenregelung der Schulen Schangnau
entschuldigte Absenzen
Krankheit, Unfall des Kindes
Krankheit oder Todesfall in der Familie
äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung
Wohnungswechsel (max. 2 Tage)
amtliche Aufgebote (EB)
Arzt- und Zahnarzttermine (wenn nicht anders möglich)
ärztlich verordnete Therapien
Aufgebote für Prüfungen, Eignungstests, Berufswahlveranstaltungen
Bei kurzfristigen Absenzen (Unfall, Krankheit,...) oder Verspätungen Ihres Kindes melden Sie sich bitte telefonisch ab 07:00 Uhr im betreffenden Schulhaus.