Absenzenregelung der Schulen Schangnau

entschuldigte Absenzen

Krankheit, Unfall des Kindes
Krankheit oder Todesfall in der Familie

äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung

Wohnungswechsel (max. 2 Tage)

amtliche Aufgebote (EB)

Arzt- und Zahnarzttermine (wenn nicht anders möglich)

ärztlich verordnete Therapien

Aufgebote für Prüfungen, Eignungstests, Berufswahlveranstaltungen

 

Bei kurzfristigen Absenzen (Unfall, Krankheit,...) oder Verspätungen Ihres Kindes melden Sie sich bitte telefonisch ab 07:00 Uhr im betreffenden Schulhaus.