Schulärztliche Untersuchung

 

Reihenuntersuchung

Die schulärztliche Untersuchung ist laut Art. 60 VSG obligatorisch. Sie dient der Gesundheitsvorsorge und findet im 2. Kindergartenjahr, in der 4. Klasse und in der 8. Klasse statt. Sie haben die Wahl, diese Untersuchung beim offiziellen Schularzt oder bei Ihrem privaten Kinder- oder Hausarzt durchführen zu lassen.

 

Untersuchung beim Schularzt: Entscheiden Sie sich für unseren Schularzt, werden Sie über das Datum der Untersuchung informiert. Bitte geben Sie Ihrem Kind an diesem Tag das Gesundheitsheft (Impfausweis) mit in die Schule. Die Kosten für diese Untersuchung werden von der Gemeinde übernommen.

 

Privatärztliche Untersuchung: Entscheiden Sie sich für eine private Untersuchung, vereinbaren Sie selbst einen Termin bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Kosten zulasten der Eltern gehen (Abrechnung über die Krankenkasse). Nach der Untersuchung muss der Schule eine ärztliche Bestätigung (Untersuchungskarte) abgegeben werden.

 

Beachten Sie: Stellt der Schularzt oder der private Arzt fest, dass Ihr Kind eine weiterführende Behandlung oder Abklärung benötigt (z.B. Spezialarztbesuch), müssen Sie hierfür einen separaten Termin vereinbaren. Diese weiterführenden Kosten fallen zu Ihren Lasten bzw. zulasten Ihrer Krankenkasse.

 

Schularzt Schulen Schangnau

Zuständig für die schulärztlichen Belange der Schulen Schangnau ist die Praxis von Dr. Braun in Eggiwil:

Dr. med. Raffael Braun

Arztpraxis Eggiwil

Schulstrasse 515 L

3537 Eggiwil

Telefon: 034 491 10 22

Webseite: www.arztpraxis-eggiwil.ch

 

Leitung Schulärztliche Untersuchung

Schulsekretariat

Nadja Oberli

Dorf 25a

6197 Schangnau

[email protected]